Familienrecht Unterhalt – Kamen

Was ist das Unterhaltsrecht?

Mutter und Kind

Muss ich Unterhalt zahlen? Das Unterhaltsrecht gehört mit zum Familienrecht und befasst sich mit der Sicherstellung des Lebensbedarfs einer Person, wobei die Verpflichtung zu einer Unterhaltszahlung vertraglich bedingt oder gesetzlich vorgeschrieben sind.

Was ist Kindesunterhalt? Mit in das Unterhaltsrecht fällt einerseits der Kindesunterhalt, der sich nach der Düsseldorfer Tabelle richtet und die sich Höhe des Unterhalts mit der Vollendung des 6., 12. und 18. Lebensjahres ändert. Solange Kinder noch minderjährig sind, haben sie immer einen Unterhaltsanspruch, da sie in aller Regel weder Vermögen noch ein Einkommen haben. Volljährige Kinder haben lediglich noch einen Anspruch auf Barunterhalt (Betreuung, Einkauf usw. entfallen hier).

Bekommt mein Partner Unterhalt? Auf der anderen Seite umfasst das Unterhaltsrecht auch den sogenannten Ehegattenunterhalt, also Zahlungen an den Ex-Ehegatten. Hierbei wird zwischen dem Trennungsunterhalt, den ein Ehegatte, dem anderen zu zahlen hat, sofern die beiden auch tatsächlich vollständig getrennt leben, und dem nachehelichen Unterhalt unterschieden. Der nacheheliche Unterhalt ist u. a. zu zahlen, wenn der unterhaltsbegehrende Ehegatte bereits zum Zeitpunkt der Scheidung bedürftig ist, oder dieser gemeinsame, minderjährige Kinder betreut. Hiervon gibt es Ausnahmen, die juristisch geprüft werden müssen.

Falls Sie Fragen bezüglich der verschiedenen Unterhaltszahlungen haben, können Sie sich jederzeit an unsere Kanzlei Gebauer in Kamen wenden, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Wie hoch ist der Unterhalt? Auf Grund der Fülle der zu beantwortenden Fragen raten wir dringend davon ab, die Unterhaltsberechnung selbst zu erstellen. Jeder, der schon einmal versucht hat, den Unterhalt selbst zu ermitteln, ist meist an der unglaublich vielfältigen Rechtsprechung gescheitert, fragen Sie mal im Freundeskreis oder Bekanntenkreis nach, die werden Ihnen dies bestätigen können. Sie sollten die Unterhaltsberechnung gerade deswegen nicht selbst erstellen, da Fehler später nur schwer bis überhaupt nicht Abänderung der Entscheidung § 238 FamFG werden können. Machen Sie sich bewusst, dass Sie mit der Unterhaltsberechnung den Grundstein aller weiteren Verhandlungen und Beantwortung rechtlicher Fragen legen: Wie sollen die Haushaltsgegenstände verteilt werden, was ist mit der Übernahme von Schulden, wer hat die offenen Rechnungen zu zahlen, bekomme ich eine Nutzungsentschädigung für die Überlassung des Fahrzeugs oder des Hauses und Wohnung, etc.? Sie sehen, die Überlegungen, die Sie im Rahmen einer Unterhaltsberechnung anstellen müssen, werden Sie in der Trennungssituation überfordern. Am Ende werden Sie merken, dass die mit Ihrem Ehepartner getroffene Vereinbarung falsch ist und es nunmehr zu unüberbrückbaren Streitigkeiten kommt, da die ursprüngliche Vorstellung einer gütlichen Einigung nicht praktiziert werden kann. Wenn Sie ein echtes ernst gemeintes Interesse an einer friedlichen Einigung haben, dann sollten Sie die Unterhaltsberechnung nicht selbst vornehmen, sondern berechnen lassen. Als Fachanwalt für Familienrecht in Kamen haben wir die Kompetenz, Sie in Unterhaltsfragen umfassend zu beraten und zu vertreten. Lassen Sie sich nicht Ihre Chance einer gütlichen Einigung entgehen und vertrauen Sie auf die Kompetenz von Rechtsanwalt Gebauer.

Familienrecht - Ehegattenunterhalt

Der Bundesrat hat das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts beschlossen. Damit soll den Härten, die es nach langer Ehedauer seit der Unterhaltsrechtsreform 2008 gegeben hat, ein Ende bereitet werden. Die Neuregelung soll dafür sorgen, dass bedürftige Ehegatten nach Scheidung einer langjährigen Ehe durch die Beschränkung des nachehelichen Unterhalts nicht unverhältnismäßig stark getroffen werden. Denn solche sogenannten Altehen waren oft vom klassischen Rollenbild einer Hausfrauen-Ehe geprägt. Nach Inkrafttreten der Reform haben einige Gerichte die Unterhaltsansprüche oft rigide beschränkt, ohne die lange Ehedauer zu berücksichtigen. Insbesondere Frauen, die etwa vor vielen Jahren geheiratet haben und dem verbreiteten Gesellschaftsmodell entsprechend nach der Hochzeit ihre Berufstätigkeit aufgaben, standen nach der Scheidung schnell vor dem finanziellen Aus.

Eine solche „automatische“ Beschränkung der Unterhaltsansprüche ohne Rücksicht auf die Dauer der Ehe entsprach nicht dem Zweck der Reform von 2008. Inzwischen hat der Bundesgerichtshof verdeutlicht, dass eine Befristung oder Begrenzung eines nachehelichen Unterhaltsanspruchs bei Ehen von langer Dauer unzulässig sein kann (Entscheidung XII ZR 202/08 vom 6.10.2010, FamRZ 10, 1971). Mit der jetzt beschlossenen Aufnahme der Ehedauer als einem weiteren Kriterium bei der Bemessung von Unterhaltsansprüchen wird diese neue, sich gerade erst festigende Rechtsprechung abgebildet. Die Intention des Gesetzgebers wird so noch einmal ausdrücklich festgelegt. Im Übrigen bleibt es aber beim Grundsatz, dass beide Eheleute nach der Scheidung selbstständig für ihren Unterhalt verantwortlich sind.

Familienrecht - Elternunterhalt

In der Praxis kommen Unterhaltsforderungen von Eltern gegenüber ihren Kindern recht selten vor. Dies dürfte daran liegen, dass Eltern deswegen keine Unterhaltsansprüche gegen ihre Kinder geltend machen, da sie den Familienfrieden nicht gefährden wollen. Am häufigsten liegt der Fall vor, dass ein Elternteil in einem Heim untergebracht werden soll und der Sozialhilfeträger Unterhaltsansprüche aus übergegangenem Recht geltend macht. In den einzelnen Unterpunkten werden die Grundsätze des Elternunterhalts dargestellt.

Familienrecht - Kindesunterhalt

Was ist Kindesunterhalt? Wichtig für Sie ist die Klärung der Frage nach dem Kindesunterhalt. Unterhaltspflichtig nach §§ 1601 ff. BGB sind alle Verwandten, die in gerader Linie miteinander verwandt sind.

Wer ist zum Unterhalt verpflichtet? In der Regel ist der Elternteil, bei dem sich das Kind nicht aufhält, gemäß § 1601 ff. BGB zum Unterhalt verpflichtet. Die Verpflichtung zum Unterhalt endet in der Regel, wenn Sie Ihrem Kind die Ausbildung zu einem angemessenen Beruf ermöglicht haben. Wenn das Kind bei Ihnen lebt, leisten Sie ihren Anteil des Unterhaltes bereits durch den sogenannten Naturalunterhalt und haben einen Anspruch gegenüber dem anderen Elternteil auf Zahlung des Kindesunterhaltes.

Wie hoch ist Kindesunterhalt? Die Höhe des Kindesunterhaltes ergibt sich im Wesentlichen aus der sogenannten Düsseldorfer Tabelle.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass der jeweilige Unterhaltssatz individuell anhand der Düsseldorfer Tabelle errechnet und festgelegt werden kann. Sprechen Sie uns gerne an! Wir beraten Sie und helfen Ihnen bei den Verhandlungen.

Familienrecht - Verjährung titulierter Ansprüche

Nach womöglich langen gerichtlichen Verfahren ist es Ihnen endlich gelungen einen Unterhaltstitel zu bekommen und schon droht die Verjährung. Wenn Sie nicht aufpassen, können Sie den Anspruch sehr schnell verlieren, dabei spreche ich die Verjährung nach § 197 Abs. 2, 195 BGB an. Grundsätzlich verjähren Vollstreckungstitel in 30 Jahren (§ 197 Abs. 1 Nummer 3, Nummer 4 BGB). Jedoch ist dies anders bei Unterhaltstiteln, diese verjähren innerhalb von 3 Jahren! Dies gilt für die nach Rechtskraft des Beschlusses fällig werdenden Unterhaltsraten. Die Unterhaltsraten bis zur Rechtskraft des Beschlusses verjähren weiterhin nach 30 Jahren. Bei Kindesunterhalt ist es so, dass die Verjährung bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres des Kindes gehemmt ist. Für den Trennungsunterhalt ist es so, dass nach § 207 Abs. 1 Satz 1 BGB die Verjährung bis zum Eintritt der Rechtskraft der Scheidung gehemmt ist. Also beginnt die Verjährung bei Kindesunterhaltstiteln erst mit Vollendung des 21. Lebensjahres des Kindes und bei Trennungsunterhaltstiteln mit Rechtskraft der Scheidung. Die Verjährung muss mit einem Zwangsvollstreckungsversuch unterbrochen werden. Dies führt dazu, dass die Verjährungsfristen neu zu beginnen laufen. Wenn Sie versäumen aus dem Unterhaltstitel zu vollstrecken, so verjährt der titulierte Anspruch.

 

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